Der Europäische Gerichtshof hat unlängst entschieden, dass Steuerpflichtigen, die einen zu hohen Umsatzsteuerbetrag entrichtet haben, der vom betreffenden Mitgliedsstaat unter Verstoß gegen die Mehrwertsteuervorschriften der Union erhoben wurde, diesen verzinst zurückerstattet erhalten müs-sen. Ob der Steuerbetrag nach einer Regelung über die einfache Verzinsung, einer Zinseszinsrege-lung oder nach einer anderen Regelung zu verzinsen ist, ist nach nationalem Recht unter Beachtung der Effektivität und der Äquivalenz zu bestimmen. Lesen Sie mehr...
19.06.2013