Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen können seit 1.4.2012 innerhalb eines Kalenderjahres mit laufenden Erträgen und Veräußerungsgewinnen aus Aktien, GmbH-Anteilen, Anlei-hen, Investmentfonds und Derivaten ausgeglichen werden. Es können daher zB realisierte Kursverluste aus Aktien, Fonds, Anleihen oder Derivaten mit Dividendenerträgen, steuerpflichtigen Fondsausschüttungen, Anleihezinsen oder Kursgewinnen aus Aktien, Fonds, Anleihen oder Derivaten ausgeglichen werden, nicht jedoch mit Zinsen aus Bankguthaben, Sparbüchern und Anleihen, die vor dem 1.4.2012 erworben wurden. Lesen Sie mehr...
19.06.2013