Auch wenn in den zur Steuerreform veröffentlichten Papieren immer nur davon gesprochen wird, dass von dieser Erhöhung Dividenden erfasst sind, ist zu erwarten, dass die Erhöhung auch für Kapitalgewinne, Zuwendungen von Stiftungen uä gelten wird.
Lediglich Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten sollen nicht betroffen sein.
Die Gesamtsteuerbelastung von ausgeschütteten Gewinnen aus einer Kapitalgesellschaft (nach Abzug der 25%igen Körperschaftsteuer) würde sich damit von derzeit 43,75 % auf 45,625 % erhöhen.