Bisher wurde je nach Nutzungsart der Gebäude hinsichtlich der Abschreibung differenziert. Im Sinne der Vereinfachung des Steuerrechts soll im Rahmen von Gebäudeabschreibungen ein einheitlicher Abschreibungssatz in Höhe von 2,5% zur Anwendung kommen. Zudem werden ergänzende Maßnahmen getroffen (Verlängerung Instandsetzung, Anhebung Grundanteil, Gleichstellung AfA bei Vermietung & Verpachtung).