Sachbezüge (sog. Cafeteria-System)
Die Rechtstitel und Wertgrenzen bei den einzelnen, neben den Löhnen gewährten Zuwendungen (im Folgenden vereinfacht: Sachbezüge) bleiben unverändert. Die Gesamtsumme der begünstigt gewährbaren Zuwendungen wurde jedoch geändert:
Wenn die Beschäftigung nicht ganzjährig erfolgt, dann müssen der Jahres-Rahmenbetrag und der Rekreationsjahresbetrag mit den Beschäftigungstagen aliquotiert reduziert werden.
Der Dienstgeber hat bei folgenden Zuwendungen bei einer ganzjährigen Beschäftigung Lohnnebenkosten in Höhe von 51,17% zu entrichten:
Begünstigung bei erstmaliger Eheschließung
Ab dem 1.1.2015 werden Paare einkommensteuerlich begünstigt, bei denen zumindest eine(r) der Partner erstmalig eine Ehe eingeht. Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer kann monatlich um HUF 31.250 reduziert werden, was eine monatliche Einkommensteuerbegünstigung von HUF 5.000,- bedeutet. Die Begünstigung kann während der aufrechten Ehe für 24 Monate ab Eheschließung, aber spätestens bis Beginn der Anspruchsberechtigung für eine nach einem Kind zustehenden Steuerbegünstigung für Familien in Anspruch genommen werden. Die Begünstigung kann zwischen den Ehepartnern aufgeteilt und aufgrund einer entsprechenden Erklärung bereits in der laufenden Lohnverrechnung abgezogen werden.
Familienbegünstigung
Die Familienbegünstigung für Erziehungsberechtigte von zwei unterhaltsberechtigten Kindern wird in vier Jahren verdoppelt. Im Jahr 2015 beträgt die Begünstigung, die die zusammengefasste Einkommensteuerbemessungsgrundlage mindert, unverändert HUF 62.500 je Unterhaltsberechtigtem und Monat. Ab 2016 wird dieser monatliche Betrag jährlich um HUF 15.625 erhöht. Somit wird die derzeitige monatliche Ersparnis von THUF 10 je Unterhaltsberechtigtem bis 2019 auf THUF 20 erhöht.
Die zur Inanspruchnahme der Familienbegünstigung notwendige Erklärung kann ab 2015 nicht nur dem Dienstgeber, sondern anderen, regelmäßige Einkünfte auszahlenden Stellen übergeben werden. Wichtig ist ferner, dass künftig zur Geltendmachung der Begünstigung auch die Steueridentifikationsnummer der Unterhaltsberechtigten mitgeteilt werden muss. Diese Regelung ist jedoch nur für Erklärungen nach dem 31.12.2015 anwendbar, bei der Steuererklärung 2014 und bei den unterjährigen Einkommensteuer-Vorauszahlungen für 2015 noch nicht.
Sonstige Neuerungen
Links
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