Wir dürfen Ihnen die wesentlichen Informationen zum sog. EKAER-System (Elektronisches Kontrollsystem des Warentransports im Straßenverkehr) wie folgt zusammenfassen.
Die folgenden Beförderungen sind im neuen System anzumelden:
Die Meldung erfolgt elektronisch auf der Webseite: https://ekaer.nav.gov.hu/ [2]
Die Meldepflicht betrifft Transporte mit einem LKW über 3,5 Tonnen sowie Transporte von sog. „riskanten“ Waren. Der Kreis der riskanten Waren ist in einer separaten Verordnung Nr. 51/2014 des Finanzministeriums geregelt worden. Es werden grundsätzlich jene Produkte als riskante Ware eingestuft, mit denen in den letzten Zeiten die meisten Steuerbetrüge durchgeführt wurden.
Im Falle von riskanten Waren sind die Transporte unter den folgenden Umständen zu melden (auch wenn die Größe des LKWs unter 3,5 Tonnen liegt, oder die Beförderung mit PKW erfolgt):
Das System generiert eine EKAER-Nummer zu der Beförderung (gleich nach der richtigen Anmeldung), welche für 15 Tage gültig ist. Die EKAER-Nummer ist durch das inländische Steuersubjekt oder das im Inland umsatzsteuerlich registrierte Steuersubjekt vor dem Beginn(!) des Be-/Entladens des LKWs zu beantragen. Sofern das Steuersubjekt die Waren am Standort nicht selber übernimmt, dann ist anstelle des Steuersubjektes der Be-/Entlader zur Beantragung der EKAER-Nummer verpflichtet.
Bei einem innergemeinschaftlichen Produkterwerb ist der Empfänger der Ware, bei einer innergemeinschaftlichen Produktlieferung und ersten steuerpflichtigen Produktlieferung in Ungarn der Absender auf die Meldung der Ware verpflichtet.
Sammellieferungen werden von der neuen Verpflichtung befreit, wenn
Die Fremdwährungen sind jeweils mit dem Kurs der Ungarischen Nationalbank vom Jahresende des Vorjahres umzurechnen (EUR-Kurs lag bei 314,89 HUF/EUR am 31.12.2014).
Bei den riskanten Waren ist auch eine Sicherheit in Form von Anderkonto oder Bankgarantie zu leisten, und zwar in den folgenden zwei Fällen:
Die Sicherheit soll 15% des Nettowertes der meldepflichtigen Waren der letzten 60 Tage vor dem Transport betragen. Das Steuersubjekt kann von der Sicherheitsgewährung befreit werden, wenn
Bei der Beantragung der EKAER-Nummer sind die folgenden Daten (getrennt je nach Fahrzeug, Transportweg und Empfänger) und Zeitpunkte anzugeben:
Laut den ersten Erfahrungen dauert die Beantragung einer EKAER-Nummer ca. 20-30 Minuten, im Falle von mehreren Artikelnummern sogar mehreren Stunden lang…
Die durch System generierte EKAER-Nummer ist dem Spediteur vor dem Beginn(!) des Transports zu übermitteln, weil der LKW gestoppt und die EKAER-Nummer von dem Fahrer verlangt werden kann. In der Regel hat der Fahrer auch die Befreiung der Waren von der Anmeldungspflicht nachweisen zu können.
Die folgenden angemeldeten Daten können innerhalb des Gültigkeitszeitraums der EKAER-Nummer modifiziert werden:
Die Absage des Transports kann innerhalb von des Gültigkeitszeitraums der EKAER-Nummer (15 Tage) gemeldet werden.
Sollte das Steuersubjekt seiner EKAER-Meldepflicht nicht zeitgerecht nachkommen, oder die Anmeldung fehlerhaft, oder nicht vollständig erfolgt, kann das ungarische Finanzamt eine Versäumnisstrafe verhängen. Die Höhe der Strafe beträgt maximal 40% des Warenwertes. Zusätzlich gelten in diesem Fall die jeweiligen transportierten Güter automatisch als Produkte mit unbestätigter Herkunft. Mangels der EKAER-Nummer ist das Finanzamt auch berechtigt, die Waren zu beschlagnahmen oder den Transport/Fracht unter Verschluss zu halten.
Die neue Verpflichtung trat mit 01.01.2015 in Kraft und das System funktioniert seit Anfang des Jahres, jedoch kann das Steueramt eine Versäumnisstrafe erst ab 01. Februar verhängen.
Links
[1] https://www.fal-con.eu/sites/fal-con.eu/files/styles/colorbox_width_1000px/public/image/b-09_7.jpg?itok=4eUYEYLO
[2] https://ekaer.nav.gov.hu/