Spendenfreudige Privatstiftungen können für begünstigten Spendenempfänger (http://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/ [1]) auch KESt-frei aus dem Stiftungsvermögen spenden. Für diese Spenden muss auch keine Begünstigtenmeldung nach § 5 PSG abgegeben werden.
Achtung: Als Stiftungsvorstand sollten Sie aber zuerst eruieren, ob die Stiftungsurkunden Sie überhaupt zu Spenden ermächtigen!
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[1] http://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/