Die durchaus auf zum Teil heftige Kritik gestoßene erste Version des Pendlerrechners hat zu einer Überarbeitung geführt und ist in einer neuen Version seit 25.6.2014 als „Pendlerrechner 2.0“ online gegangen.[1]
Folgende Adaptierungen sollen das Berechnungsprogramm praxisnäher machen, wodurch mehr Arbeitnehmer wieder die zeitlichen Unzumutbarkeitskriterien erfüllen und damit vom Anspruch auf das „große“ Pendlerpauschale profitieren:
Alte Pendlerausdrucke gelten nur mehr bis zum Ende des Jahres.
Jene Pendlerausdrucke mit einem Abfragedatum vor dem 25.6.2014, die bereits dem Arbeitgeber übergeben wurden, gelten nur mehr bis 31.12.2014. Danach gilt ausschließlich der Ausdruck, der nach dem 25.6.2014 abgefragt wurde.
Für neue Pendlerrechnerausdrucke, die nach dem 25.6.2014 beim Arbeitgeber abgegeben werden, gilt folgende günstige Regelung für den Arbeitnehmer:
Tipp: All jenen Dienstnehmer, die bereits einen Pendlerausdruck (L 34 EDV) bereitgestellt haben, ist die Einholung eines neuen Pendlerrechnerausdrucks nach dem 25.6.2014 zu empfehlen.
In jenen Fällen, in denen das Online-Tool nicht anwendbar ist (zB Anreise aus Bratislava), ist das Formular L 33 zu verwenden.
Ohne größere Ankündigung gelten ab 1.9.2014 in Wien teurere P+R-Tarife:
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Tageskarte |
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Wochenkarte |
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Monatskarte |
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Jahreskarte |
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P+R Tarif ab 1.9.2014 |
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3,40 € |
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17,10 € |
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63,60 € |
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636,00 € |
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ermäßigt mit gültigem Fahrausweis der Wiener Linien oder des VOR |
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14,00 € |
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52,30 € |
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523,00 € |
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