Personengesellschaften (wie zB OG und KG) und juristische Personen müssen ab 1.1.2014 An- und Abmeldungen etc für ihre Dienstnehmer ausnahmslos über ELDA [1], dem elektronischen Datenaustauschsystem mit den Sozialversicherungsträgern, durchführen. Meldungen in Papierform stellen einen Meldeverstoß dar, der sanktioniert wird.
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[1] http://www.elda.at/portal27/portal/eldaportal/start/startWindow?action=2&p_menuid=58490&p_tabid=1