Seit 1.9.2013 ist die Rechtsform der GmbH & Co KG für die Ausübung des Anwaltsberufs zugelassen. Geschäftsführer der Komplementär-GmbH dürfen aber nur Rechtsanwälte sein, die auch Kommanditisten der KG sind. Weiterhin nicht zugelassen sind aber Kapitalgesellschaften als Kommanditisten einer RA-KG.