Vom Steuerabkommen sind alle natürlichen Personen, die in Österreich ansässig sind und am 31.12.2010 und am 1.1.2013 ein Konto oder Depot bei einer Schweizer Bank besitzen, erfasst. Diese Personen haben im Zeitraum 1.1.2013 bis 31.5.2013 folgende zwei Wahlmöglichkeiten:
Die Schweizer Bank hat die betroffenen Personen bis spätestens 31.3.2013 zu befragen, für welche der beiden Möglichkeiten sie sich entscheiden. Erfolgt bis 31.5.2013 keine Reaktion, wird die pauschale Einmalzahlung abgeführt, vorausgesetzt dass genügend liquide Mittel dafür vorhanden sind.
Unabhängig von den beiden Möglichkeiten, die das Steuerabkommen vorsieht, kann der Steuerpflichtige selbstverständlich auch noch nach dem 31.12.2012 eine Selbstanzeige erstatten.