Begünstigte Einrichtungen haben jährlich dem Finanzamt 1/23 innerhalb von 9 Monaten nach dem Abschlussstichtag die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers vorzulegen, worin nach Durchführung einer Prüfung des Rechnungs- oder Jahresabschlusses das Vorliegen der Voraussetzungen für die Aufnahme /Verbleib in die Liste der spendenbegünstigten Vereine bestätigt wird.