Hier die ersten Eckpunkte [1]der Reform:
Steuertarifsenkungen
ab 1.7.2022: 30% statt 35% für Einkommensteile über € 18.000 bis € 31.000;
ab 1.7.2023: 40% statt 42% für Einkommensteile über € 31.000 bis € 60.000;
Entlastung für Unternehmen
Sonstige Entlastungsmaßnahmen
CO2-Steuer und Klimabonus
Kernstück der Ökologisierungsmaßnahmen ist die Bepreisung des CO2-Ausstoßes. Ab 1.7.2022 soll daher für eine Tonne CO2 ein Betrag von € 30 anfallen. Der Preis soll dann bis zum Jahr 2025 auf € 55 je Tonne ansteigen. Die Einnahmen, welche aus dieser CO2-Bepreisung erzielt werden, werden in Form des regionalen Klimabonus an die Steuerzahler zurückbezahlt. Die Rückvergütung ist ein gestaffelter Bonus, der unter Berücksichtigung der Infrastruktur und der öffentlichen Verkehrsanbindung zwischen € 100 und € 200 pro Person und Jahr liegen soll, wobei für Kinder ein Zuschlag von 50% geplant ist. Für besonders CO2-intensive Unternehmen soll nach deutschem Vorbild ebenfalls eine Entlastung erfolgen (sogenanntes „Carbon Leakage“). Kompensationen sind auch für die Land- und Forstwirtschaft geplant.
Die Details zu dieser Steuerreform sind gerade in Ausarbeitung. Wir werden Sie so schnell wie möglich über die konkrete Ausgestaltung informieren.
Links
[1] https://www.fal-con.eu/de/falcon-serie-steuereform