Um diese rechtsgültig zugestellten Nachrichten auch abholen zu können und um nicht Gefahr zu laufen, etwaige Fristen in behördlichen Verfahren zu versäumen, stellen Sie bitte sicher, dass für Ihr Unternehmen folgende Schritte gesetzt wurden:
Sollte noch keine Anmeldung bestehen, ist die Registrierung für Unternehmen in zwei einfachen Schritten erledigt: über das elektronische Postfach Mein Postkorb im Unternehmensserviceportal eine E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen eintragen und diese anschließend mit einem Klick aktivieren.
Weiterführende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier. [3]
Links
[1] https://www.fal-con.eu/sites/fal-con.eu/files/blog/usp_0.jpg
[2] http://www.usp.gv.at
[3] https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung/eZustellung-Unternehmen-ab-1.12.2019.html