Aus Gründen der administrativen Entlastung ist im Falle der Corona bedingten Geschäftsschließung eine Ab- und spätere Anmeldung der Registrierkasse über FinanzOnline nicht erforderlich. Noch mehr dazu? [1]
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[1] https://www.fal-con.eu/de/corona-krise-jetzt-erleichterungen-beantragen-bei-finanzamt-oegk-gemeinde