Gewerbesteuer – ab dem 01. Juli 2016 wird ein neuer Begriff für Lizenzgebühr eingeführt, der fast zur Gänze mit dem Begriff des Körperschaftsteuerrechts übereinstimmt.
Firmenwagen Steuer – Bei einem langfristigen Mietvertrag für einen PKW wird ab 2017 nicht der Vermieter sondern der Inhaber der Schuldner der Steuer sein.
Ab 2017 wird die Zulage für Kreditinstitute (derzeit 5%) nicht mehr eingehoben.
Die Sondersteuer der Kreditinstitute wird in den Jahren 2017 und 2018 von 0,24% auf 0,21% reduziert. Die Grundlage der Sondersteuer wird auch geändert: Die Sondersteuer soll aufgrund der Angaben des Jahresabschlusses des zweit-vorangehenden Jahres bestimmt werden.
Tourismusentwicklungsbeitrag (neue Steuer) – Die neue Steuer für Restaurants muss ab 2018 bezahlt werden. Die Steuer wird 4% des Nettowertes der erbrachten Dienstleistungen betragen.
Links
[1] https://www.fal-con.eu/sites/fal-con.eu/files/styles/colorbox_width_1000px/public/image/b-25_15.jpg?itok=gTvvs5_Q