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Tax News: Steuerreform 2015/16 - Die Immobilienertragsteuer wird erhöht

18.03.2015

Zudem wird die Bemessungsgrundlage bei gewissen Grundstückstransaktionen ausgeweitet.

Soll also etwa eine Immobilie nicht im Familienverband weitergegeben werden, sondern ein Verkauf beabsichtigt sein, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Verteuerung ab Inkrafttreten der Steuerreform kommen.

Interessant in diesem Zusammenhang ist die sogenannte Hauptwohnsitzbefreiung: wer seinen Hauptwohnsitz zu Lebzeiten verkauft, zahlt keine ImmoESt, für die Erben gilt diese Hauptwohnsitzbefreiung nicht (sofern diese nicht über einen bestimmten Zeitraum beim Erblasser gewohnt haben), sie haben dann neben der ImmoESt beim Verkauf auch noch die Grunderwerbsteuer zu bezahlen, soweit diese nicht vom Käufer getragen wird.

Eine günstige Variante dürfte es daher sein, vor Inkrafttreten der Steuerreform eine Immobilie zu verkaufen und den Erlös dann etwa auf einem Sparbuch zu veranlagen, der dann im Rahmen einer späteren Erbschaft weder von ImmoEst noch von der Grunderwerbsteuer betroffen ist.

Das heißt aber umgekehrt, dass das Vererben einer Immobilie nach dem Ableben eines Elternteils und der Verkauf danach durch die Erben aus derzeitiger Sicht mit Inkrafttreten der Steuerreform die ungünstigste Variante ist: es fällt beim Erben Grunderwerbsteuer (siehe Tax News zu Schenken und Erben) bis zu 3,5 Prozent und beim Weiterverkauf sowohl die ImmoESt als auch erneut Grunderwerbsteuer an.

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