Sie sind hier
Tax News: Was gibt es Neues 2015? - Land- & Forstwirtschaftliche Pauschalierung
10.02.2015
Neue Land- und Forstwirtschaftliche Pauschalierung tritt ab 2015 in Kraft[1]
- Grundsätzlich fallen nur mehr Betriebe mit einem Einheitswert von maximal € 130.000 in den Anwendungsbereich der Verordnung. Die neue Vollpauschalierung kann für Betriebe angewendet werden, deren Einheitswert € 75.000 (bisher € 100.000) nicht übersteigt, deren selbst bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche max 60 ha beträgt und deren Zahl der tatsächlich gehaltenen oder erzeugten Vieheinheiten max 120 beträgt. Der Besteuerungssatz beträgt 42% (bisher 39%). Für Intensivobstanlagen gilt eine gesonderte Teilpauschalierungsregelung.
Need help?
Contact us!