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Tax News: „Steuertipps zum Jahresende 2014“ - Arbeitnehmerveranlagung 2009 nicht vergessen!

03.11.2014

Wer zwecks Geltendmachung von Steuervorteilen, wie

  • Steuerrefundierung bei schwankenden Bezügen (Jahresausgleichseffekt);
  • Geltendmachung von Werbungskosten, Pendlerpauschale und Pendlereuro, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen;
  • Verlusten aus anderen Einkünften, zB Vermietungseinkünften;
  • Geltendmachung von Alleinverdiener- bzw Alleinerzieherabsetzbetrag bzw des Kinderzuschlags;
  • Geltendmachung des Unterhaltsabsetzbetrags;
  • Gutschrift von Negativsteuern

eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit.

 

TIPP: Am 31.12.2014 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2009.

 

Hat ein Dienstgeber im Jahr 2009 von den Gehaltsbezügen eines Arbeitnehmers zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann dieser bis spätestens 31.12.2014 beim Finanzamt einen Rückzahlungsantrag stellen.

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