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Tax News: „Steuertipps zum Jahresende 2014“ - Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6 % bis 35,75 % Lohnsteuer

03.11.2014

Wenn neben den regelmäßigen Monatsbezügen noch andere Bezüge (wie zB Überstundenvergütungen, Nachtarbeitszuschläge, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen etc) zur Auszahlung oder etwa Sachbezüge nur zwölf Mal jährlich zur Verrechnung gelangen, dann wird das begünstigt besteuerte Jahressechstel durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der Regel nicht optimal ausgenutzt. In diesem Fall könnte in Höhe des restlichen Jahressechstels noch eine Prämie ausbezahlt werden, die ab der Veranlagung 2013 je nach Höhe des Jahressechstels  mit 6% bis 35,75 % versteuert werden muss. Beträgt das Jahressechstel über 83.333 € gibt es keine Steuerersparnis mehr, da dann ein Steuersatz von 50 % zu Anwendung kommt.

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