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Tax News: „Steuertipps zum Jahresende 2014“ - Langfristige Rückstellungen
Langfristige Rückstellungen sind mit einem fixen Zinssatz von 3,5% über die voraussichtliche Laufzeit abzuzinsen. Diese Neuregelung gilt für Rückstellungen, die erstmalig für Wirtschaftsjahre gebildet werden, die nach dem 30.6.2014 enden, dh bei Bilanzierung nach dem Kalenderjahr bereits für den Jahresabschluss zum 31.12.2014.
Für Rückstellungen mit einer Laufzeit bis zu 6 Jahren ergibt sich somit ein höherer steuerlicher Bilanzansatz, bei einer Laufzeit von 20 Jahren wird hingegen der Bilanzansatz nur mehr rd 50% betragen.
Für langfristige Rückstellungen, die bereits für Wirtschaftsjahre gebildet wurden, die vor dem 1.7.2014 enden, ist grundsätzlich der bisherige 80%-Ansatz fortzuführen, sofern sich bei Abzinsung mit 3,5% über die Restlaufzeit nicht ein niedriger Wert ergibt. Der Differenzbetrag ist gewinnerhöhend aufzulösen und linear auf drei Jahre nachzuversteuern.
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