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Tax News: Rückerstattung der KEST auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige
31.10.2014
Im Zusammenhang mit der Rückerstattung der KESt auf Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften ist zu beurteilen, wem die Dividende ertragsteuerlich zuzurechnen ist. Dabei gilt:
- Eine Dividende ist grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der am Tag der Beschlussfassung (Gewinnverteilungsbeschluss) wirtschaftlicher Eigentümer der entsprechenden Anteile der ausschüttenden Gesellschaft ist.
- Bei verbrieften Wertpapieren, die auf einem Wertpapierdepot liegen, müssen die Anteile bereits vor dem Ex-Tag[1] auf dem Depot des Steuerpflichtigen eingeliefert sein.
[1] Aktien werden bis zu einem bestimmten Tag mit Dividendenanspruch (cum-Dividende) gehandelt. Ab dem folgenden Tag (ex-Tag) erworbene Aktien beinhalten keinen Dividendenanspruch mehr (ex-Dividende),
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