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Tax Alert

wiederkehrende Dienstleistungen
04.07.2014

Wie wir Sie darüber in unseren früheren Tax News informiert haben, wurde die umsatzsteuerliche Regelung für wiederkehrende Dienstleistungen mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 neu geregelt. Laut der neuen Regelung würde der letzte Tag der Verrechnungsperiode als umsatzsteuerliches Leistungsdatum gelten.

Die Gesetzesänderung wäre ursprünglich mit 01.07.2014 in Kraft getreten, aber das ungarische Parlament hat den Modifizierungsvorschlag an seinem Sitzungstag vom 23.06.2014 bewilligt, wodurch die neue Regelung nicht in Kraft treten wird, die Rechnungen für wiederkehrende Leistungen sind nach wie vor so auszustellen, dass das Leistungsdatum mit dem Datum der Fälligkeit übereinstimmen soll.

 

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