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Tax News: Anfrage des VwGH an den EuGH zur steuerlichen Behandlung ausländischer Begünstigter einer österreichischen Privatstiftung

15.04.2014

Der VwGH[1] hat unlängst dem EuGH[2] eine Frage im Zusammenhang mit der Besteuerung österreichischer Privatstiftungen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Es handelt sich um folgende Rechtsfrage:

Zuwendungen einer österreichischen Privatstiftung an Begünstigte, die im Ausland ansässig sind, sind in der Regel nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugeteilt. Daher hat der Begünstigte das Recht, die von der Stiftung abgezogene Kapitalertragsteuer auf die Zuwendung zur Gänze oder teilweise zurück zu fordern. In der Privatstiftung unterliegen Kapitaleinkünfte (Zinsen, Kursgewinne und Derivate) sowie Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen und Grundstücken der Zwischenkörperschaftsteuer iHv nunmehr bereits 25 %. Diese Besteuerung unterbleibt insoweit, als im Veranlagungszeitraum Zuwendungen getätigt wurden, und davon eine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Wird vom Zuwendungsempfänger eine Entlastung dieser Kapitalertragsteuer aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens gewährt, ist eine Zwischensteuer von der Privatstiftung zu entrichten[3]. Der VwGH sieht nun unionsrechtliche Bedenken im Hinblick auf die Kapitalverkehrsfreiheit wegen der Nichtentlastung von der Zwischensteuer, soweit ausländische Begünstigte eine KESt-Entlastung gemäß DBA beantragen. Die Entscheidung des EuGH ist abzuwarten. Sie wäre auch auf alle nicht rechtskräftigen Fälle anzuwenden.




[1] VwGH 23.10.2013, EU 2013/0007.

[2] Dort anhängig unter C-589/13, F.E. Familienstiftung Eisenstadt.

[3] § 13 Abs 3 KStG.

 

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