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Tax News: Zulassungsfrist für ausländische Fahrzeuge

14.04.2014

Nach bisheriger Verwaltungsauffassung ist man davon ausgegangen, dass ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug, das von Personen mit Hauptwohnsitz im Inland nach Österreich gebracht wird, spätestens nach einem Monat in Österreich zuzulassen ist, da hier ein dauernder Standort im Inland vermutet wird. Der VwGH hat in einem Erkenntnis Ende 2013[1] jedoch entschieden, dass diese Monatsfrist durch jede Auslandsfahrt neu zu laufen beginnt. Diese Rechtsprechung hätte zur Folge gehabt, dass man mit einem ausländischen Fahrzeug relativ leicht der österreichischen KFZ-Steuer und NoVA entkommen wäre, wenn man nachweislich ein Mal pro Monat damit ins Ausland gefahren wäre. Wie nicht anders zu erwarten, hat der Gesetzgeber Ende März 2014 eine Änderung des Kraftfahrgesetzes[2] beschlossen und klargestellt, dass eine vorübergehende Verbringung ins Ausland die 1-Monatsfrist nicht unterbricht. Ob er aber mit dem rückwirkenden Inkrafttreten ab 14.8.2002 dieser „Klarstellung“ durchkommt, bleibt abzuwarten.




[1] VwGH 21.11.2013, 2011/16/0221.

[2] § 82 Abs 8 Kraftfahrgesetz.

 

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