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Neuerungen 2014 - Umsatzsteuer

05.02.2014
  • In den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) entfallen ab 1.1.2014 die Angaben der Kennzahlen 027 (Vorsteuern betreffend KFZ) und 028 (Vorsteuern betreffend Gebäude).
  • Seit 1.1.2014 müssen Rechnungen an Bundesdienststellen ausschließlich elektronisch übermittelt werden[1]. Dafür stehen zwei Übertragungswege zur Verfügung:
    • Unternehmensserviceportal (USP) des Bundes oder
    • Pan-European Public Procurement OnLine (PEPPOL)-Transport-Infrastruktur.
  • Aufgrund eines Erlasses des BMJ vom 5.12.2013 sind die Bestimmungen über die e-Rechnung nicht auf Gebühren nach dem Gebührenanspruchsgesetz anzuwenden. Dies bedeutet, dass alle Gerichtssachverständigen weiterhin die Rechnungslegung ihrer SV-Gebühren an die Gerichte und Staatsanwaltschaften auf Papier vornehmen müssen (dürfen).
  • Seit 1.1.2014 fallen Umsätze aus der Pensionshaltung von Pferden sowie die Vermietung von eigenen Pferden zu Reitzwecken nicht mehr unter die pauschale Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirte[2]. Daher muss für diese Leistungen seit 1.1.2014 20 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und an das Finanzamt abgeführt werden.



[1] BGBl II 2012/505.

[2] Rz 2877 UStR.

 

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