Tax News: EuGH- Zwangstrafen für verspätete Offenlegung zulässig
25.10.2013
Nach Ansicht des EuGH[1] ist die Regelung, dass bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses sofort und ohne Vorankündigung eine Mindestgeldstrafe von 700 € verhängt wird, zulässig.
[1] EuGH vom 26.9.2013, cC-418/11, TEXDATA Software