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Tax News: Finanzstrafgesetz-Novelle- gemeinnützige Leistungen jetzt auch im Gesetz geregelt

08.09.2013

Der Gesetzgeber hat sehr rasch auf ein Erkenntnis des VfGH reagiert. Nunmehr wurde das FinStrG dahingehend geändert, dass nun im Gesetz direkt geregelt ist, dass der Bestrafte gemeinnützige Leistungen iSd § 3a StrafvollzugsG anstelle einer Ersatzfreiheitsstrafe auch bei einer Bestrafung im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren erbringen kann.

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