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Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz
Im Zuge der Errichtung des Bundesfinanzgerichts werden die Bundesabgabenordnung und das Finanzstrafgesetz neuerlich umfassend novelliert. Das Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz, in dem diese Gesetzesänderungen verpackt sind, tritt zwar erst mit 1.1.2014 in Kraft, wurde aber mittlerweile bereits im Finanzausschuss des Parlaments durchgewunken und steht am 5.12.2012 im Plenum des Nationalrats zur Abstimmung. Die wichtigsten Highlights aus der Regierungsvorlage sind die Schaffung einer Maßnahmenbeschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, die Abschaffung der 2. Berufungsvorentscheidung und des Erörterungstermins sowie die Neuordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens. Künftig wird es eine Waffengleichheit zwischen Steuerpflichtigem und der Finanzbehörde im Hinblick auf die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Steuerverfahrens geben. Es wird nicht mehr erforderlich sein, dass dem Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden hinsichtlich der Geltendmachung der Wiederaufnahmegründe zuzurechnen ist.
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