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Tax News - Körperschaftssteuer
Globale Mindeststeuer: Im Bereich der Körperschaftssteuer ist es im Jahr 2025 erstmals erforderlich, dass die Subjekte der globalen Mindeststeuer bis zum 20. November 2025 Daten bzw. Erklärungen einreichen. Das Steuerpaket legt eine Reihe detaillierter Regeln für die Berechnung der globalen Mindeststeuer fest. Im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer müssen die ungarischen Mitglieder der betreffenden Unternehmensgruppen eine obligatorische Datenerklärung für sich selbst, die anderen inländischen Gruppenmitglieder und die endgültige Muttergesellschaft abgeben.
Gruppenbesteuerung: Im Falle der Liquidation des körperschaftsteuerlichen Gruppensubjekts sind die ehemaligen Gruppenmitglieder verpflichtet, innerhalb von 90 Tagen nach der Beendigung eine außerordentliche Steuererklärung abzugeben.
Förderungen: Der Umfang der Förderansprüche mit Anspruch auf Ermäßigung im Zusammenhang mit der Förderung von Mannschaftssportarten wird erweitert, so dass der Landessportverband der Mannschaftssportarten nun auch die Kosten für den Betrieb von Sportimmobilien unterstützen kann. Die Höhe der im Rahmen dieses Titels gewährten Förderung darf 80 % der Betriebskosten der Immobilie nicht überschreiten.
Wertminderung: Ab 2025 ist auch nach der Flächennutzung für die Lagerung gefährlicher Abfälle eine Wertminderung zu verrechnen.
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