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Tax News: Aufsichtsratsvergütungen mit oder ohne USt?

05.09.2024

In einer Anfragebeantwortung des BMF zur Umsatzsteuerbefreiung von Aufsichtsratsvergütungen[1] wird klargestellt, dass diese nur gilt, wenn die Zahlung direkt an das AR-Mitglied erfolgt. Innerhalb eines Konzerns kann das anders aussehen. Nämlich dann, wenn die Konzernmutter einen Vorstand oder Mitarbeiter in den Aufsichtsrat der Tochtergesellschaft entsendet und das zustehende Entgelt durch die Konzernmutter an die Tochtergesellschaft verrechnet wird. Dies stellt einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang dar, da die Zahlung nicht direkt an die als Aufsichtsrat bestellten Personen erfolgt.

Hinweis: Die Steuerbefreiung gilt unter der Voraussetzung, dass die Personen Unternehmer[2] sind. Die Tätigkeit als Mitglied eines Aufsichtsrats einer Stiftung vermittelt keine Unternehmereigenschaft, sodass schon deshalb keine Umsatzsteuerpflicht gegeben ist.


[1] § 6 Abs 1 Z 9 lit b UStG.

[2] Rz 185 UStR 2000 unter Verweis auf EuGH 13.6.2019,C-420/18,IO; Anfrage der KSW vom 27.2.2024.

 

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