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Tax News: COFAG und Rückerstattung mit Zinsen

05.09.2024

Mit dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz[1] wurde auch eine Verzinsungsregelung betreffend der Rückerstattung getroffen. Der aktualisierte Erlass bzgl Zinsen[2] sieht ab 1.8.2024  für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Bescheiderlassung 5,88% vor. Im Falle einer Rückzahlung bei einer Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und beihilfenrechtlichem Anspruch werden 4,88% berechnet. Die Zinsen sind Nebenansprüche und werden bescheidmäßig festgesetzt.


[1] BGBl I 2024/86 vom 19.7.2024.

[2] BMF-AVNr 2024/106 vom 9.8.2024.

 

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