Rechtzeitig zu Beginn des Wintersemesters ist nun klar[1], dass die Familienbeihilfe und die Studienförderung erhalten bleiben, solange die Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2024 € 16.455 (bisher € 15.000) nicht überschritten wird.
[1] BGBl I 2024/97 vom 18.7.2024.