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Tax News: Das Zusammenspiel der degressiven AfA mit dem Maßgeblichkeitsprinzip

10.02.2023

Mit Einführung der degressiven Abschreibung wurde bis Ende 2022 die befristete Möglichkeit eröffnet, diese unabhängig von der unternehmensrechtlichen Geltendmachung nur steuerlich zu beanspruchen.[1] Ab 2023 ist die steuerliche Begünstigung nur mehr im Gleichklang mit dem Unternehmensrecht zugänglich. Ausgenommen davon sind Energieerzeugungsunternehmen, für die die Abweichung von der Maßgeblichkeit der Unternehmensbilanz für die Steuerbilanz nochmals um drei Jahre verlängert wurde.


[1] § 124b Z 356 EStG idF BGBl I 2022/220.

 

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