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Tax News - Gewerbesteuer

01.02.2023

Ab dem 01. Januar 2023 werden Kleinunternehmer –Unternehmer, deren netto Jahresumsatz im Steuerjahr den HUF 25 Mio. (oder den zeitproportionalen Teil davon) nicht übersteigt- die Möglichkeit haben, die Gewerbesteuergrundlage vereinfacht zu bestimmen. Die Gewerbesteuer wird bis zu einem Umsatz von HUF 12 Mio. pro Gemeinde mit HUF 2,5 Mio, bis zu einem Umsatz zwischen HUF 12-18 Mio. pro Gemeinde mit HUF 6 Mio., bis zu einem Umsatz zwischen HUF 18-25 Mio. pro Gemeinde mit HUF 8,5 Mio. bestimmt. Die vereinfachte Steuerbemessungsbestimmung kann in der Steuererklärung des Vorjahres mit einer Erklärung bis zur Erklärungsfrist (31. Mai) gewählt werden. Die Erklärung muss nicht jährlich wiederholt werden. Wenn der Jahresumsatz im Laufe des Jahres die HUF 25 Mio.-Grenze übersteigt, muss die Gewerbesteuer-Bemessungsgrundlage nach den üblichen Regelungen ermittelt werden.

 

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