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Tax News: ABGABENÄNDERUNGSGESETZ 2022 IN BEGUTACHTUNG - Änderungen im UStG

22.06.2022

Im Bereich der Umsatzsteuer soll es zu folgenden Änderungen kommen:

  • kein Übergang der Steuerschuld und keine Haftung von Leistungsempfängern (=Mieter ist Unternehmer oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts) bei der Vermietung von Grundstücken (insbesondere Geschäftsräumlichkeiten) durch ausländische Vermieter.[1]Damit soll die bisherige Verwaltungspraxis, dass der ausländische Vermieter die Umsatzsteuer in Österreich unter Abzug von relevanten Vorsteuern abführt, aufrecht bleiben.
  • erweiterter Anwendungsbereich der Sonderregelung für Dreiecksgeschäfte (zukünftig auch auf Reihengeschäfte mit mehr als drei Personen).[2]
  • Verlängerung des 0%-igen Steuersatzes für Schutzmasken bis 30.6.2023.[3]
  • (echte) Umsatzsteuerbefreiung für grenzüberscheitende Personenbeförderung mit Eisenbahnen (ab 1.1.2023).[4]
  • Vorsteuerabzug erst im Zeitpunkt der Zahlung bei Leistungsbezug von einem IST-Versteuerer (ab 1.1.2023).[5]
  • Angabe „Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten“ als zusätzliches Rechnungsmerkmal bei IST-Versteuerern (ab 1.1.2023).[6]



[1] § 19 Abs 1 und § 28 Abs 58 Z 2 UStG.

[2] Art. 25 und § 28 Abs 58 Z 2 UStG.

[3] § 28 Abs 54 UStG.

[4] § 6 Abs 1 Z 3 lit d, § 28 Abs. 58 Z 2 UStG.

[5] § 11 Abs 1 Z 3 lit i und j, Abs 6 Z 4, 5 und 6, § 12 Abs 1 Z 1 lit a und § 28 Abs 58 Z 2 UStG.

[6] § 11 Abs 1 Z 3 lit i und j, Abs 6 Z 4, 5 und 6, § 12 Abs 1 Z 1 lit a und § 28 Abs 58 Z 2 UStG.

 

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