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Aktuelle Rechtsprechung: ImmoESt bei gemischten Schenkungen
Im vorliegenden Fall wurde der Tochter eines Ehepaares ein Wohnhaus im Wert von € 800.000 mit der Verpflichtung geschenkt, ihren drei Geschwistern jeweils € 200.000 zu bezahlen (insgesamt also 75% des Wohnhauswerts). Im vorgelagerten Verfahren kam das BFG zu dem Ergebnis, es läge ein entgeltliches Geschäft vor, da die Gegenleistung gem Einkommensteuerrichtlinien über 50% des Werts der Immobilie liegt. Der VwGH distanzierte sich allerdings von dieser 50%-Grenze und knüpfte an seine frühere Rechtsprechung zu gemischten Schenkungen an. Demnach wird eine gemischte Schenkung erst ab einer Gegenleistung von mindestens 75% als entgeltlich angesehen. Im Ergebnis gab es in diesem Fall jedoch keine Änderung, da die Gegenleistung eben genau 75% des Wohnhauswertes betrug.
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