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Mietrecht – und wieder keine Wertanpassung der Richtwerte und Kategoriebeträge

19.04.2021

Die mit 1.4.2021 gesetzlich vorgesehene Wertanpassung der Richtwerte und Kategoriebeträge wurde auf den 1.4.2022 verschoben[1]. Für Mieter in einer Wohnung, die dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegt, bleiben die bisher geltenden Richtwerte[2] bis zum 1.4.2022 weiter gültig. Die Tabelle zeigt die Richtwerte in € je m² Nutzfläche:

 

Bgld

Knt

Sbg

Stmk

Tirol

Vbg

Wien

RW

5,30

6,80

5,96

6,29

8,03

8,02

7,09

8,92

5,81

 

Für den Vermieter bleibt die Verschiebung der Anpassung insofern werterhaltend als die Wertsicherungsberechnung im Hintergrund weiter läuft und bei der nächsten Erhöhung in voller Höhe geltend gemacht werden kann.[3]




[1] mietzinsrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz (kurz: MPFLG)

[2] gem § 5 RWG

[3] Rainer, MPFLG in immolex (2021) Heft 3, 73.

 

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