Sie sind hier
Mietrecht – und wieder keine Wertanpassung der Richtwerte und Kategoriebeträge
Die mit 1.4.2021 gesetzlich vorgesehene Wertanpassung der Richtwerte und Kategoriebeträge wurde auf den 1.4.2022 verschoben[1]. Für Mieter in einer Wohnung, die dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegt, bleiben die bisher geltenden Richtwerte[2] bis zum 1.4.2022 weiter gültig. Die Tabelle zeigt die Richtwerte in € je m² Nutzfläche:
|
Bgld |
Knt |
NÖ |
OÖ |
Sbg |
Stmk |
Tirol |
Vbg |
Wien |
RW |
5,30 |
6,80 |
5,96 |
6,29 |
8,03 |
8,02 |
7,09 |
8,92 |
5,81 |
Für den Vermieter bleibt die Verschiebung der Anpassung insofern werterhaltend als die Wertsicherungsberechnung im Hintergrund weiter läuft und bei der nächsten Erhöhung in voller Höhe geltend gemacht werden kann.[3]
[1] mietzinsrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz (kurz: MPFLG)
[2] gem § 5 RWG
[3] Rainer, MPFLG in immolex (2021) Heft 3, 73.
Need help?
Contact us!