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TAX News - KIVA - Kleinunternehmensbesteuerung
19.02.2021
- Der Steuersatz der KIVA-Besteuerung wurde ab 2021 auf 11% reduziert.
- Die Wertgrenze für die Anwendung dieser Pauschalierungsvariante (Umsatzerlöse bzw. Bilanzsumme) wurde von HUF 1 Mrd. auf HUF 3 Mrd. erhöht.
- Die Wertgrenze, die zur Beendigung der Steuerpflicht führt, wurde von HUF 3 Mrd. auf HUF 6 Mrd. erhöht.
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