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TAX News - KIVA - Kleinunternehmensbesteuerung

19.02.2021
  • Der Steuersatz der KIVA-Besteuerung wurde ab 2021 auf 11% reduziert.
  • Die Wertgrenze für die Anwendung dieser Pauschalierungsvariante (Umsatzerlöse bzw. Bilanzsumme) wurde von HUF 1 Mrd. auf HUF 3 Mrd. erhöht.
  • Die Wertgrenze, die zur Beendigung der Steuerpflicht führt, wurde von HUF 3 Mrd. auf HUF 6 Mrd. erhöht.

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