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Wenn der PLB kommt- Änderung des Gesetzes über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge
25.06.2020
Mit dieser Änderung des PLABG wurde nun die Rechtsansicht des VfGH hergestellt. Der Österreichischen Gesundheitskasse wurde nun wieder die Kompetenz für eine Sozialversicherungsprüfung eingeräumt (§ 41a ASVG). Gemeinsam mit einer Sozialversicherungsprüfung der ÖGK ist jedenfalls eine Lohnsteuerprüfung sowie eine Kommunalsteuerprüfung zu verbinden. Den Prüfungsauftrag hierfür erteilt die ÖGK. Der Prüfdienst des Finanzamts wurde auf Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge (PLB) abgeändert (bisher PLAB). Die neuen Bestimmungen treten mit 1.7.2020 in Kraft.
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