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Tax News: Sind Sie ein in der CORONA Krise aktiver pensionierter Arzt/Ärztin?

17.04.2020

Für pensionierte Ärzte, die während der Corona-Krise erneut tätig werden, geht der Hälftesteuersatz anlässlich der Betriebsaufgabe gem § 37 Abs 5 EStG nicht verloren[1].




[1] 3. Covid-19 Gesetz, § 124b Z 351 EStG.

 

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