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Tax News: was das 3. Covid-19-Gesetz an sonstigen steuerlichen Änderungen für Sie bereit hält

09.04.2020
  • Rechtsgeschäfte, die zur Durchführung von Maßnahmen iZm der Bewältigung der COVID-19-Krise notwendig sind, sind von den Gebühren befreit (z.B. Bürgschaften)
  • Die Finanz-Organisationsreform wird von 1.7.2020 auf 1.1.2021 verschoben
  • Im Finanzstrafverfahren tritt für eine Reihe von Verfahrensfristen (Einspruchs-, Rechtsmittelfrist uÄ) eine Fristunterbrechung ein, wenn die Frist bis zum 16.3.2020 noch nicht abgelaufen ist oder im Zeitraum von 16.3.2020 bis 30.4.2020 begonnen hat. Die Fristen beginnen ab 1.5.2020 neu zu laufen. Die Fristunterbrechung gilt bei Rechtsmittel im laufenden Abgabenverfahren
  • Zulassung einer virtuellen Beratung und Beschlussfassung des Finanzstrafsenats bei Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung bis 30.9.2020

 

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