Sie sind hier

Tax News: SEPA Lastschrift für Ihre quartalsweise Einkommensteuervorauszahlung

01.07.2019

Sollten Sie Interesse haben diese Möglichkeit zu nutzen, müssen Sie ein entsprechendes Lastschriftmandat für das österreichische Finanzamt ausfüllen, sofern Sie nicht selbst über einen FinanzOnline Zugang verfügen. Das entsprechende Lastschriftmandat kann mittels Formular erstellt werden.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Möglichkeit der Zahlung mittels Lastschrift lediglich für Einkommensteuervorauszahlungen verfügbar ist und nur dann seitens des Finanzamts durchgeführt wird, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Kein Rückstand am Abgabenkonto
  • Keine vereinbarten Zahlungserleichterungen
  • Kein Antrag auf Aussetzung der Einhebung
  • Kein laufendes Insolvenzverfahren über das Abgabenkonto

Weiters verliert ein wirksam begründetes Lastschriftmandat seine Gültigkeit jedenfalls wenn:

  • die Voraussetzungen zur Erteilung nicht vorliegen
  • ein Einzug der Lastschrift scheitert aus Gründen die beim Ihnen liegen ( z.B. mangelnde Kontodeckung)
  • 36 Monate lang keine Lastschrift erfolgt
  • es zum Wechsel der Bankverbindung kommt (in diesem Fall müssen Sie ein neues Lastschriftmandat ausstellen)

In den zuletzt genannten Fällen ist dann wieder wie bisher die Abgabenschuld -aktiv- zu überweisen. Möchten Sie das Lastschriftmandat von sich aus beenden, so ist dies mittels schriftlicher Mitteilung an das Finanzamt durchzuführen, und der Widerruf gilt ab dem Tag des Einlangens bei der Behörde.

Das Finanzamt übermittelt beim Vorliegen eines Lastschriftmandates zusätzliche Benachrichtigungen.

Klicken Sie hier für den Link zur BMF Info.

Need help?

Contact us!