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Tax News: Verminderung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags ab 1.7.2018
Die neue Bundesregierung hat sich im Regierungsübereinkommen ambitionierte Ziele gesetzt – unter anderem die Senkung der Abgabenbelastung für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen.
Ein Schritt dazu ist die Verminderung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags mit deutlich angehobenen Grenzbeträgen ab 1.7.2018, die soeben veröffentlicht wurden.
Gemäß Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) reduziert sich bzw. entfällt bei Personen mit geringem Einkommen der Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AlV-Beitrag) wie folgt:
Monatliche Beitragsgrundlage (in Euro) |
AlV-Beitrag |
|
|
bis 1.648,00 |
0 % |
von 1.648,01 |
bis 1.798,00 |
1 % |
von 1.798,01 |
bis 1.948,00 |
2 % |
über 1.948,01 |
|
3 % |
Dies wird in Ihrer Personalverrechnung automatisch berücksichtigt.
Der Dienstgeberbeitrag beträgt unverändert 3%, sofern kein anderer Befreiungsgrund vorliegt (z.B. Alter des Dienstnehmers).
(Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, veröffentlicht in BGBl. I 2018/14)
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