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Tax News: Sonderbetriebsprüfung infolge eines Kapitalabflusses

09.02.2018

Nach dem Kapitalabfluss-Meldegesetz müssen Banken seit März 2015 Kapitalabflüsse von Konten und Depots natürlicher Personen über € 50.000 melden. Diese Meldungen werden von der Finanzverwaltung für eine Analyse für Zwecke der Betrugsbekämpfung verwendet. Diese Analysen führen in letzter Zeit verstärkt zu Vorhalten und abgabenbehördlichen Nachprüfungen. 

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