Übersteigt ein Gehaltsvorschuss oder ein Arbeitgeberdarlehen den Betrag von € 7.300, dann ist ab 1.1.2018 die Zinsenersparnis mit 0,5 %[1] (2016-2017:1 %) abzüglich der vom Arbeitnehmer bezahlten Zinsen als Sachbezug anzusetzen.
[1] BMF vom 13.10.2017, BMF-010222/0092-IV/7/2017.