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Tax News: Und wieder höchstgerichtliche Judikatur zum Richtwertmietzins

15.09.2017

Der VfGH hat neuerliche Beschwerden zum Richtwertmietzins wiederum abgewiesen[1]. Die Antragsteller haben die unterschiedliche Höhe der Richtwerte in den Bundesländern und vor allem den willkürlich zu niedrig angesetzten Richtwert für das Bundesland Wien bekämpft. Der VfGH blieb bei seiner Ansicht, wonach dem Gesetzgeber bei der Gestaltung des Mietrechts ein erheblicher Gestaltungsspielraum zukomme, zumal teils widerstrebende wohnungs-, sozial- und stadtentwicklungspolitische Interessen dabei ausgeglichen werden müssen. Die unterschiedlich hohe Festsetzung von Richtwerten für einzelne Länder sei dabei nicht unsachlich.




[1] VfGH 28.6.2017, G 428/2016 ua.

 

 

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