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Tax News (HU) - Änderungen in der Körperschaftssteuer 2018

05.09.2017

Bau von Mietwohnungen – Neben der aktuellen Bauförderung für Mobilität sowie neben der Errichtung und Betrieb von Arbeiterheimen wird ab dem 01. Januar 2018 mit einer Steuersatzbegünstigung die Errichtung von Mietwohnungen mit langer Lebensdauer für Mitarbeiter angeregt. Der Betrag des steuervermindernden Postens ist der Einkommenswert der Immobilien sowie deren Steigerung im Steuerjahr der Investition oder im Jahr der Beendigung der Renovierung. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung ist, dass in diesen Gebäuden nur Arbeitnehmer, die mind. 36 Stunden pro Woche beschäftigt sind oder deren nähere Angehörige wohnen dürfen, sowie darf der Arbeitnehmer im Ort des Arbeitsplatzes über keinen Wohnsitz verfügen, weiter sollte die Entfernung zwischen dem Wohnort und des Arbeitsplatzes mind. 60 km sein, oder die Hin- und Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmittel täglich 3 Stunden übersteigen.

Förderung von elektrischen Tankstellen – der Betrag des steuervermindernden Postens im Steuerjahr der Beendigung der Investition ist die Differenz zwischen dem Einkommenswert der elektronischen Tankstellen und dem positiven Ergebnis in den folgenden 3 Steuerjahren nach der Investition, daher der Teil des Einkommenswertes, der nicht erstattungsfähig ist. Das Vorsteuerergebnis kann pro Tankstelle max. um EUR 20 Mio. reduziert werden, dessen Steuerinhalt – in Anbetracht der 9%-e Steuer – EUR 1,8 Mio. ist. Die Begünstigung, die nach der EU-Verordnung als Förderung zählt, kann auf die Investitionen, die nach dem 30. Juni 2017 begonnen worden sind, beansprucht werden. Die Begünstigung kann von der Sondersteuer der Energieversorgungsunternehmen auch geltend gemacht werden.

Förderung von Massensport mit Showeffekt – in der Zukunft wird auch der Volleyball zum Massensport mit Showeffekt gezählt, so kann diese Sportart auch an der Steuerbegünstigung teilhaben. Die Steuerbegünstigung für Massensport mit Showeffekt kann auch von der Sondersteuer der Finanzinstitute geltend gemacht werden.

Sonstige Änderungen in der Körperschaftssteuer

  • Ab dem 01. Januar 2018 wird unter den Bedingungen der angemeldeten Beteiligungen die 10%ige Minimalgrenze gelöscht, so können in der Zukunft die Beteiligungen, die den Anteil von 10% nicht erreichen auch als angemeldete Beteiligungen behandelt werden.
  • Für die Qualifizierung als start-up Unternehmen wird die Beschäftigung von mind. 1 Forscher-Entwickler keine Voraussetzung mehr sein.

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