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Tax News (HU) - Änderung des Werbesteuergesetzes
30.06.2017
Ab dem 01. Juli 2017 treten wesentliche Änderungen des ungarischen Werbesteuergesetzes in Kraft. Die Steuerpflicht der Veröffentlichung der Eigenwerbung wird aufgehoben. Werbesteuer muss in der Zukunft nur dann bezahlt werden, wenn die Veröffentlichung der Werbung gegen Entgelt erfolgt. Die Regelungen für Auftraggeber der Werbung werden nicht geändert.
Die von Werbeveröffentlichern bis zum 30. Juni 2017 für abgeschlossene Steuerjahre erklärte und bezahlte Steuer zählt als Steuerüberzahlung. Über die Möglichkeiten und Bedingungen der Steuerrückerstattung informiert die ungarische Finanzbehörde die Steuerzahler.
Der Steuersatz für die Periode zwischen 01. Januar 2017 und 30. Juni 2017 ist einheitlich 0%.
Ab dem 01. Juli 2017 wird der Steuersatz für den HUF 100 Mio. übersteigenden Teil des netto Umsatzes aus Werbetätigkeit 7,5 % betragen (bisher 5,3%). Der Teil unter HUF 100 Mio. bleibt steuerfrei, der so erworbene Vermögensvorteil zählt aber als de minimis Unterstützung.
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