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SV News: Für Sie zusammengetragen- die Sozialversicherungswerte für 2017

20.02.2017

Sozialversicherungswerte für 2017

DIENSTNEHMER (ASVG)

 

Höchstbeitragsgrundlage in €

jährlich

monatlich

täglich

laufende Bezüge

---

 

4.980,00

166,00

Sonderzahlungen1)

9.960,00

---

---

Freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen

---

5.810,00

---

Geringfügigkeitsgrenze

---

425,70

entfällt ab 2017

 

Beitragssätze je Beitragsgruppe

gesamt

Dienstgeber-Anteil

Dienstnehmer-Anteil

Arbeiter / Angestellte

 

 

 

Unfallversicherung

  1,30 %

   1,30 % 3)

---

Krankenversicherung

  7,65 %

  3,78 %

   3,87 %

Pensionsversicherung

22,80 % 6)

12,55 %

10,25 %

Sonstige (AV, KU, WF, IE)

   7,85 %

  3,85 %

    4,00 % 2)

Gesamt

39,60 %

21,48 %

18,12 %

BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage)

  1,53 %

  1,53 %

---

Freie Dienstnehmer

 

 

 

Unfallversicherung

1,30 %

   1,30 % 3)

---

Krankenversicherung

7,65 %

  3,78 %

  3,87 %

Pensionsversicherung

22,80 % 6)

12,55 %

10,25 %

Sonstige (AV, KU, WF, IE)

6,85 %

  3,35 %

     3,50 %2)

Gesamt

38,60 %

20,98 %

17,62 %

BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage)

1,53 %

1,53 %

---

 

 

 

 

Auflösungsabgabe

 

 

 

Bei DG-Kündigung /einvernehmlicher Auflösung

 

124,00 €

----

 

 

 

 

Pensionisten

 

 

 

Krankenversicherung = gesamt

5,10 %

-        

5,10 %

Geringfügig Beschäftigte

 

bei Überschreiten der 1,5-fachen Geringfügigkeitsgrenze 4)

<>bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze aus mehreren Dienstverhältnissen 5)

 

Arbeiter

 

17,70 %

14,12 %

Angestellte

 

17,70 %

14,12 %

Freie Dienstnehmer

 

17,70 %

14,12 %

BV-Beitrag („Abfertigung neu“)

 

1,53 %

---

Selbstversicherung (Opting In)

 

60,09 € monatlich

1)    Für Sonderzahlungen verringern sich die Beitragssätze bei Arbeitern und Angestellten um 1 % (DN-Anteil) bzw 0,5 % (DG-Anteil), bei freien Dienstnehmern nur der DN-Anteil um 0,5 %.

2)    Der 3 %ige Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV) beträgt für Dienstnehmer mit einem Monatsbezug bis 1.342 € Null, über 1.342 € bis 1.464 €: 1 % und über 1.464 € bis 1.648 €: 2 %.

3)   entfällt bei über 60-jährigen Beschäftigten

4)    UV 1,3 % (entfällt bei über 60-jährigen geringfügig Beschäftigten) zuzügl pauschale Dienstgeberabgabe 16,4 %

5)   zuzüglich 0,5 % Arbeiterkammerumlage

6)  Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Dienstnehmer, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj, bei Männern zwischen 65. und 68. Lj.

 

 

Höchstbeiträge (ohne BV-Beitrag) in €

gesamt

Dienstgeber

Dienstnehmer

Arbeiter/Angestellte

 

 

 

-       monatlich

1.972,08

1.069,70

902,38

-       jährlich (inklusive Sonderzahlungen)

27.459,72

14.926,00

12.533,72

Freie Dienstnehmer

 

 

 

-       monatlich

2.242,68

1.218,95

1.023,72

-       jährlich (ohne Sonderzahlungen)

26.912,16

14.627,40

12.284,76

 

Sozialversicherungswerte für 2017

Gewerbetreibende / sonstige Selbständige (GSVG / FSVG)

 

Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen in €

vorläufige und endgültige Mindestbeitragsgrundlage

vorläufige und endgültige

Höchstbeitragsgrundlage

monatlich

jährlich

monatlich

jährlich

Gewerbetreibende

 

 

 

 

Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - KV 1)

425,70

5.108,40

---------

-----------

Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - PV

723,52

8.682,24

5.810,00

69.720,00

ab dem 3. Jahr – in der KV

425,70

5.108,40

5.810,00

69.720,00

ab dem 3. Jahr – in der PV

723,52

8.682,24

5.810,00

69.720,00

Sonstige Selbständige

 

 

 

 

mit oder ohne andere Einkünften 2)

425,70

5.108,40

5.810,00

69.720,00

1)       Wenn innerhalb der letzten 120 Kalendermonate keine Kranken- bzw Pensionsversicherung in der GSVG bestanden hat, bleibt die Beitragsgrundlage iHv 425,70 € pm fix, dh es erfolgt keine Nachbemessung.

2)       Die große Versicherungsgrenze, wenn keine Nebentätigkeit ausgeübt wird, entfällt ab 2016.

 

Berechnung der vorläufigen monatlichen Beitragsgrundlage:

(bis zum Vorliegen des Steuerbescheides für 2017):

 

Einkünfte aus versicherungspflichtiger Tätigkeit lt
Steuerbescheid 2014

+ in 2014 vorgeschriebene KV- und PV-Beiträge

= Summe

x 1,077 (Inflationsbereinigung)

: Anzahl der Pflichtversicherungsmonate 2014

 

Beitragssätze

Gewerbetreibende

FSVG

Sonstige Selbständige

Unfallversicherung pro Monat

9,33  €

9,33  €

9,33  €

Krankenversicherung

                    7,65 %

---

  7,65 %

Pensionsversicherung

18,50 % 3)

20,0 %

  18,50 %

Gesamt

26,15 %

20,0 %

26,15 %

BV-Beitrag (bis Beitragsgrundlage)

1,53 %

freiwillig

1,53 %

3)         Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Personen, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj, bei Männern zwischen 65. und 68. Lj.

 

Mindest- und Höchstbeiträge in Absolutbeträgen (inkl UV)

in € (ohne BV-Beitrag)

vorläufige

Mindestbeiträge

vorläufige und endgültige

Höchstbeiträge

monatlich

jährlich

monatlich

jährlich

Gewerbetreibende

 

 

 

 

Neuzugänger im 1. und 2. Jahr 1)

175,75

2.108,97

1.116,75

13.400,95

ab dem 3. Jahr

175,76

2.108,97

1.528,65

18.343,74

Sonstige Selbständige

 

 

 

 

mit oder ohne andere Einkünfte

120,65

1.447,81

1.528,65

18.343,74

 

 

Kammerumlage 2 – Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag

Steiermark

Burgenland

Salzburg

Tirol

Wien

Kärnten

Vorarlberg

0,39 %

0,44 %

0,42 %

0,43 %

0,40 %

0,40 %

0,41 %

0,39 %

0,36 %

 

Ausgleichstaxe 2017

Dienstgeber sind nach dem Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen oder eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Diese beträgt für jeden begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre:

bei

25 bis 99 Dienstnehmer

100 bis 399 Dienstnehmer

ab 400 Dienstnehmer

pm / pro 25 DN

253 €

355 €

377 €

 

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